1. Allgemein
1.1. Vertragspartner ist die Best Fitness GmbH; Industriestraße 15; 18069 Rostock; Amtsgericht Rostock HRB 14576; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 278745463.
1.2. Die Mitgliedschaftsvereinbarung entspricht einem Mitgliedschaftsvertrag. Die einzelnen Eigenschaften des jeweiligen Vertrages, entnehmen Sie bitte dem Vertragsdeckblatt. Jede Mitgliedschaftsvereinbarung unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Person mit einem aktivem Mitgliedschaftsvertrag wird als Mitglied geführt und bezeichnet.
1.3. Die BFG ist jederzeit zur Änderung der AGB berechtigt. Die Wirkungskraft betrifft im Anwendungsfall die Zukunft. Ausgeschlossen sind wesentliche Vertragsinhalte die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages gelten. Die aktuellen Geschäftsbedingungen finden Sie unter: www.bestfitness-hro.de/agb.pdf. Die Wirksamkeit tritt in Kraft, wenn die BFG das Mitglied auf die neuen Bedingungen hingewiesen hat, alle Inhalte wahrnehmen konnte und nicht innerhalb von sechs Wochen in Schriftform widerspricht.
1.4. Alle Korrespondenzen zum Mitgliedschaftsvertrag bedürfen der Schriftform. Vertragsbestandteil ist die im Studio aushängende Hausordnung. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Rostock. Unser Schriftverkehr akzeptiert keine Einschreiben per Zustellurkunde gegen Unterschrift.
2. Mitgliedschaften / Leistungen
2.1. Nach erfolgreichem Ausfüllen der Mitgliedschaftsvereinbarung, tritt mit der Unterschrift des Kunden (zukünftiges Mitglied), die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages mit allen Verbindlichkeiten in Kraft. Der Vertrag ist ohne Unterschrift der BFG wirksam und rechtskräftig.
2.2. Voraussetzung für den eigenständigen Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung ist die Volljährig- , sowie die Geschäftsfähigkeit. Bei Nichterfüllung der genannten Parameter muss der Erziehungsberechtigte bzw. der gesetzliche Vormund unterzeichnen. Sollten Personen volljährig sein, aber nicht geschäftsfähig und trotzdem eine Mitgliedschaftsvereinbaung unterzeichnen, haftet im genannten Fall der gesetzliche Vormund.
2.3. Die BFG benötigt für den Abschluss der Mitgliedschaft die Vorlage eines gültigen Personalausweises, sowie eine vollständige und gültige Bankverbindung. Die persönlichen Daten, sowie die korrekten Kontaktdaten zur Kommunikation mit dem Kunden, sind der BFG auf der Mitgliedschaftvereinbarung korrekt und vollständig auszuweisen.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, der BFG unverzüglich die Änderungen von persönlichen Daten mitzuteilen. Ebenso die Änderung der Bankverbindung. Kosten, die durch falsche Mitgliedsdaten zu Stande kommen, trägt das Mitglied.
2.5. Die BFG behält sich einseitig vor, den Mitgliedschaftsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Über die Ablehnung wird der Kunde schriftlich in Kenntnis gesetzt. Einen Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft hat der Kunde nicht.
2.6. Der Kunde kann verschiedene Laufzeiten in der Mitgliedschaftsvereinbarung wählen.
2.7. Flex – Mitgliedschaft: Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 1 Monat. Sollte die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag mit gleichen Konditionen automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Schriftform gekündigt werden.
2.8. Basic – Mitgliedschaft: Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 6 Monate. Sollte die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag mit gleichen Konditionen automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat um Monatsende in Schriftform gekündigt werden.
2.9. Club – Mitgliedschaft: Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Sollte die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag mit gleichen Konditionen automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat um Monatsende in Schriftform gekündigt werden.
2.10. Premium – Mitgliedschaft: Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate. Sollte die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag mit gleichen Konditionen automatisch auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Schriftform gekündigt werden.
2.11. Aktionshinweise werden auf dem Vertragsdeckblatt unter Notizen schriftlich festgehalten. Die Grundlaufzeit beginnt, sofern der volle ausgewiesene Beitrag der Mitgliedschaft regulär geleistet wird. Vorherige kostenfreie oder rabattierte Laufzeiten vor dem Beginn der Grundlaufzeit, stellen keinen Kündigungsgrund dar und werden nicht in der Grundlaufzeit mit einbezogen. Eine Kündigung vor Beginn der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen.
2.12. Interessenten können online einen Mitgliedschaftsantrag nutzen. Der Antrag stellt keinen Vertrag dar, sondern nur einen Interessenantrag für ein Mitgliedschaft. Mitgliedschaftsvereinbarungen werden ausschließlich im Unternehmen der BFG geschlossen. Für Verträge mit direktem Onlineabschluss gelten die gesetzlichen Widerrufsbedingungen.
2.13. Für die Gültigkeit und Tragkraft des Vertrages kommt es nicht auf die Bereitstellung aller Leistungen an. Der Entfall von Leistungen, Einschränkungen bei der Nutzung durch Auslastungen oder Leistungsentfall durch höhere Gewalt oder staatliche Bestimmungen, befreien nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der BFG. Die BFG wird im letzteren Fall auf Online-Trainingsprogramme oder Youtube-Sportinhalte verweisen. Diese gelten als volle Leistungserfüllung.
2.14. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die BFG die gespeicherten, personenbezogene Daten (einschließlich seines Fotos) zur Erbringung von Dienstleistungen an Dritte weitergegeben werden darf. Sie stimmen der Zusendung von Werbeinformationen der BFG ausdrücklich zu und bestätigen die Richtigkeit Ihrer Daten mit Ihrer Unterschrift. Das Mitglied ist ebenso damit einverstanden, dass Medien jeglicher Form vom Studio gemacht werden, indem Sie selber vertreten sein könnten. Die Urheber- und Nutzungsrechte sind und bleiben in diesem Fall bei der BFG.
3. Zahlung / Zahlungsverzug
3.1. Das Mitglied versichert, bei Vertragsabschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und das kein Insolvenzverfahren bezüglich seiner Person anhängig oder beantragt ist. Die Kosten der Mitgliedschaft werden auf dem Vertragsdeckblatt ausgewiesen.
3.2. Der ausgewiesene Gesamtpreis entspricht den wöchentlichen Kosten. Hinzu kommt die Karten- und Aktivierungsgebühr, sowie die Servicepauschale in ausgewiesener Höhe. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Anpassung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird nur im Fall der Erhöhung auf das Mitglied umgelegt. Die daraus resultierenden Preisanpassungen stellen keinen Kündigungsgrund dar, weil es sich hierbei um gesetzliche Bestimmungen handelt.
3.3. Teilbeträge, die sich durch den Beginn der Mitgliedschaft bis zum ersten Buchungstag ergeben, werden als Teilbetrag bei der ersten Lastschrift mit eingezogen.
3.4. Die Lastschriften werden regulär alle zwei Wochen vorschüssig eingezogen. BFG ist berechtigt den Intervall nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Abbuchung vom angegebenen Konto des Kunden findet ausschließlich im SEPA Lastschriftverfahren statt. Jedes Mitglied ist zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat verpflichtet. Das Mitglied stimmt zusätzlichen Lastschriften durch Verzehr/Produkterwerb zu. Der Verzehr/Produkterwerb wird auf Wunsch des Kunden im System hinterlegt und bei der Lastschrift mit eingezogen.
3.5. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgegebenen Lastschrift werden 9,95 € Bearbeitungsgebühr für den dann notwendigen Mehraufwand berechnet.
3.6. Sofern die BFG zwei Monate keine Gebühren beim Mitglied einziehen kann, übergeben wir die Forderung an ein Inkassounternehmen. Die BFG und das Inkassounternehmen sind in Folge dessen berechtigt, den Betrag der gesamten Grundlaufzeit in einem Einmalbetrag einzufordern.
3.7. Das Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf Rückerstattungen von gezahlten Beiträgen.
4. Nutzung
4.1. Die gültige Mitgliedschaft berechtigt ausschließlich das Mitglied zur Nutzung der Leistungen entsprechend der abgeschlossenen Mitgliedschaft in der BFG. Einzuhaltende Vorgaben finden Sie innerhalb der Hausordnung und auf dem Hinweisschildern der BFG. Die Einhaltung der Hinweise ist für die Nutzung verpflichtend, ebenso ist den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Ebenso ist das Mitglied selbst zur Information und Einhaltung von gesetzlichen Verhaltensaspekten verpflichtet, welche die Grundlage zur Nutzung bilden.
4.2. Für die Nutzung ist eine gültige Mitgliedschaftkarte Voraussetzung. Die Karte erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch. Die Karte ist an Ihre Person gebunden und darf ausschließlich von Ihnen genutzt werden. Diese Karte ist nicht an Dritte übertragbar. Zur Identitätskontrolle wird ein persönliches Bild von Ihnen erfasst und Ihrem Kundenkonto zugeordnet.
4.3. Die Kosten der Mitgliedschaftkarte inklusive der Aktivierung werden auf dem Vertragsdeckblatt benannt. Im Verlustfall fällt die analoge Gebühr für die Ausstellung einer neuen Karte an.
4.4. Vor der Nutzung von Leistungen auf dem Gelände der BFG (Innenbereich + Außenbereich), müssen Sie sich ordnungsgemäß am Tresen einchecken, ebenso müssen Sie sich nach der Beendigung am Tresen wieder auschecken. Ihr Aufenthalt wird digital dokumentiert.
4.5. Für das Nutzen der Leistung ist Trainingskleidung abweichend zur Zugangskleidung zu tragen. Umkleideschränke befinden sich in den Umkleidebereichen. Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig. BFG haftet nicht für Ihr Eigentum auf dem gesamten Gelände und im gesamten Objekt. Umkleideschränke dürfen nur während des Trainings genutzt werden. Verschlossene Schränke werden nach der Geschäftszeit kostenpflichtig geöffnet und geleert.
4.6. Es ist zu beachten, dass das Mitglied die zur Verfügung stehenden Leistungen der BFG nicht in beliebiger Weise nutzen kann, sondern damit rechnen muss, dass andere Kunden Leistungen ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Leistungen können zeitweise durch Defekte, teilweise oder ganz entfallen. Einen Nutzungsanspruch zu einer bestimmten Zeit wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
4.7. Die Nutzung der Leistung erfolgt auf eigene Gefahr. Die BFG haftet nicht für selbst verursachte Unfälle, Schäden und Folgeschäden beim Umgang mit den angebotenen Leistungen der BFG.
4.8. Auf dem gesamten Gelände der BFG besteht Konsumverbot für alkoholische Getränke, Suchtmittel und illegale Arzneimittel. Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, anderen Mitgliedern illegale oder gewerbliche Angebote für Leistungen diverser Art zu unterbreiten.
4.9. Nutzung von Leistungen wie Solarium, Sauna, Massagesesseln und Vibrationsplatten ist während der genannten Öffnungszeiten möglich. Das autarke und einzelne Nutzen des Kursraums ist außerhalb der Kurszeiten untersagt. Die genannten Leistungen sind sach- und fachgerecht zu nutzen. Für persönliche Schäden und Einschränkungen zur Nutzung der Leistungen haftet das Mitglied.
4.10. Nach der Nutzung von Leistungen muss der genutzte Bereich vom Kunden gereinigt werden. Das betrifft alle Leistungen der BFG auf dem gesamten Gelände einschließlich Parkplatz. Dazu gehört ebenso das Wegräumen von Trainingsutensilien zum Erhalt der Ordnung.
4.11. Das Mitglied haftet für selbst verursachte Schäden auf dem gesamten Gelände der BFG und verpflichtet sich sorgsam gegenüber dem Eigentum der BFG zu verhalten. Dazu zählt im abweichenden Fall auch angemietetes Eigentum, sowie Eigentum Dritter. Schäden sind unverzüglich an den nächsten Mitarbeiter zu melden. Erst nach erfolgreicher Meldung darf der Kunde das Unternehmen verlassen.
4.12. Auf dem Gelände der BFG gilt die StVO. Auf dem Gelände der BFG werden regelmäßig Fotos und Videos zu Marketingzwecken erstellt. Der Kunde stimmt der Nutzung und Speicherung dieser Medien zu.
4.13. Die BFG überwacht Innen- und Außenflächen des Objektes zur Sicherheit des Unternehmens und der Mitglieder, sowie zur Wahrung der Pflichten seitens der Mitglieder. Die Daten werden nicht länger als nötig gespeichert und dienen im Auswertungsverlangen nur zur Ermittlung von Straftaten oder Verstößen. Die Aufnahmen dienen nicht zur Wahrung von Versicherungsansprüchen. Die Herausgabe der Daten ist nicht möglich.
5. Kündigung / Außerordentliche Kündigung
5.1. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf der Laufzeit erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht fristgemäß, verlängert sich die Laufzeit entsprechend Ihrer Mitgliedschaft. (Punkte: 2.7. / 2.8. / 2.9.)
5.2. Eine Kündigung muss die vollständigen und korrekten Daten erhalten. (Namen, Anschrift, Geburtsdatum) Eine sachlich falsche Kündigung wird nicht bearbeitet.
5.3. Eine außerordentliche Kündigung ist kundenseitig ausgeschlossen. Kündigungen auf Basis von Attesten, Schwangerschaft, Umzügen und ähnlichen Anliegen sind ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mittels Feststellungsklage und gerichtlichem Gutachten die Wirksamkeit eines Attestes durchsetzen. Da die BFG ein umfangreiches Angebot besitzt, stellt der Entfall von einzelnen Leistungen oder auch persönliche Umstände die die Nutzung einzelner Leistungen nicht mehr ermöglichen, keinen Kündigungsgrund dar.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Sollten Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die Parteien vereinbaren anstelle der unwirksamen Bestimmung dann eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
6.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.